

AGB
1. Kompetenzregelung
Die Doula übt eine unterstützende Funktion rund um die Geburt eines Kindes aus. Sie hat weder eine therapeutische noch eine medizinische Funktion. Die Doula hadelt stets nach dem Ehrenkodex des Doula Verbund Deutschland und untersteht der Schweigepflicht. Die Doula übernimmt keine Verantwortung bzw. Haftung für medizinsche Aspekte/Entscheidungen und deren Folgen. Sie kann dafür weder mittelbar noch unmittelbar haftbar gemacht werden. Die diesbezügliche Verantwortung liegt allein bei den betreuenden Hebammen bzw. Ärzten der jeweiligen Institution. Die Doula übernimmt keine Verantwortung für den Verlauf und die Art der Geburt.
2. Leistungen
Die Dienstleistung der Doula soll auf die Bedürfnisse der Frau/der Eltern abgestimmt sein. Die Doula bietet folgende Leistungen an:
(siehe unter Punkt: Mein Angebot)
3. Backup-Doula
Die Doula arbeitet nach Möglichkeit mit einer Backup-Doula zusammen. Die Backup-Doula ersetzt die Doula falls sie einzelne Tage der Rufbereitschaft nicht abdecken kann und bei Krankheit und Unfall. Wenn bereits bei Vertragsbeginn fixe Tage feststehen, werden diese den Eltern mitgeteilt und die Angaben der Backup-Doula bekannt gegeben. Möchten die Eltern die Backup-Doula persönlich kennenlernen, ist dies möglich und wird mit EURO 90/Std., verrechnet. Sind die Eltern mit der Backup-Doula einverstanden, wird die Doula die entsprechenden Gesprächsunterlagen der Eltern vertraulich an die Backup-Doula übergeben. Die Eltern haben die Möglichkeit auf eine Backup-Doula zu verzichten.
4. Zahlungsbedingungen
Nach Abschluss des Vertrages wird ein Teilbetrag von 50% der Gesamtsumme fällig und ist netto innerhalb von 10 Tagen auf ein Konto das noch bekannt gegeben wird, einzuzahlen. Der Restbetrag wird durch die Doula nach Beginn der Rufbereitschaft in Rechnung gestellt und ist netto innerhalb von 10 Tagen ebenfalls auf dieses Konto zu überweisen.
5. Vertragsbeendigung oder Nichterfüllen des Vertrages
5.1 Vertragsende
Der Vertrag endet ohne besondere Mitteilung bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch die Doula, spätestens jedoch 6 Monate nach der Geburt. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung durch die Eltern bleibt davon unberührt.
5. 2 Vertragsbedingungen seitens der Eltern
Wird der Vertrag mehr als 2 Monate vor Beginn der Rufbereitschaft wieder aufgelöst, werden zusätzlich zu den bisher erbrachten Leistungen pauschal 200€ in Rechnung gestellt. Weniger als 2 Monate vor Beginn der Rufbereitschaft wird zu den bisher erbrachten Leistungen zusätzlich 350€ in Rechnung gestellt. Bei Kündigung des Vertrages nach Beginn der Rufbereitschaft muss die gesamte Pauschale bezahlt werden.
5.3 Nichterfüllen des Vertrages seitens der Doula
Kann die Doula aus berechtigten Gründen (namentlich wegen Krankheit/Unfall/familiärem Notfall) die Geburtsbegleitung nicht oder nur unvollständig erbringen und auch keine Stellvertretung aufbieten, werden nur die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.
6. Datenschutz
Mit der Unterzeichnug des Vertrages erklären sich die Eltern einverstanden, dass die Doula ihre persönlichen Daten sowie ihre persönlichen Notizen während der Geburt und der Gespräche davor in schriftlicher Form für die Erfüllung ihres Auftrages festhält.
7. Diverses
7.1 Antwortzeit
Die Doula ist für die Eltern zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr erreichbar. In dringenden Fällen sowie während der Rufbereitschaft ist die Doula für die Eltern 24 Stunden erreichbar.
7.2 Rufbereitschaft
Es ist wünschenswert, dass die Eltern die Doula frühzeitig über Vorkommnisse oder Veränderungen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Geburt informieren. Dies kann mittles Kurznachrichten oder Anruf geschehen. Sobald die Geburt beginnt, meldet sich die Frau/das Paar telefonisch bei der Doula. Bitte keine Kurznachrichten oder Mails.
7.3 Transport
Falls nicht ausdrücklich abgemacht, sind die Eltern für den Transport an den Geburtsort zuständig. Die Doula übernimmt keinen Transport.
7.4 Lange Geburtsdauer
Wird eine Einleitung notwendig, welche sich über mehrere Stunden bis Tage erstreckt, wird die Doula, in Absprache mit der Gebärenden, nicht die gesamte Zeit bei der Gebärenden verbringen. Bei einer Geburtsdauer von über 20 Stunden, behält sich die Doula das Recht vor, nach eigenem Ermessen die Backup-Doula (falls geplant) als Ablösung zu rufen.
7.5 Unvorhergesehenes
Sollte der Doula bei einem sekundären Kaiserschnitt der Zutritt in den Operationssaal nicht gewährt werden, bedeutet dies nicht ein Versäumnis der Geburt seitens der Doula und auch keine Preisreduktion. Sollte bei einer Hausgeburt die Hebamme noch nicht erschienen sein und die Geburt kurz bevorstehen oder durch eine schnellen Fortschritt der Geburt ein Transport an den Geburtsort nicht mehr möglich sein, behält sich die Doula das Recht vor, die Ambulanz herbeizurufen.
7.6 Ausschluss
Die Doula begleitet keine Alleingeburten (d.h wenn keine Anwesenheit einer Hebamme geplant ist)
7.7 Hinweis
Mit Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.